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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 20150/03 EFG 2005 S. 1670 Nr. 21

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1aEStG Abs. 2 Nr. 1 EStG § 3b

Keine Kürzung des beim Progressionsvorbehalt zu berücksichtigenden Insolvenzgeldes um Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge

Leitsatz

  1. Das in die Berechnung des Progressionsvorbehalts einzubeziehende Insolvenzgeld ist nicht um die Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge zu kürzen.

  2. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut kann die Summe der Lohnersatzleistungen allein um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gekürzt werden, sofern jener nicht bereits bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Berücksichtigung gefunden hat; in diesem Falle ist die Summe der Lohnersatzleistungen ungekürzt in Ansatz zu bringen.

  3. Weitere Minderungen der anzusetzenden Lohnersatzleistungen sieht das Gesetz nicht vor.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1007 Nr. 17
EFG 2005 S. 1670 Nr. 21
YAAAB-56415

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