Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei Verwendung eines PC-Kassensystems und Zulässigkeit von Testkäufen im Besteuerungsverfahren
Leitsatz
Die Führung eines PC-Kassensystems verstößt gegen die Ordnungsprinzipien des § 146 Abs. 4 AO, wenn bei den Kassenabschlüssen
keine Stornobuchungen erfasst sind.
Es widerspricht der Lebenserfahrung und ist nicht glaubhaft, dass in einem Lokal über einen ganzen Tag oder Monat die Eingaben
in das Kassensystem ohne Fehler erfolgen und keine Stornobuchungen erforderlich werden.
Testkäufe können ein probates Mittel zur Ermittlung des konkreten besteuerungsrelevanten Sachverhaltes sein. Es handelt sich
um eine allgemein übliche und grds. akzeptierte Maßnahme zur Beweissicherung. Dieses Verfahren ist auch im Besteuerungsverfahren
zulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 16/2005 S. 743 FAAAB-56404
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