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IWB 13/2005 S. 957

Österreich | DBA Österreich-Georgien

Am wurde das DBA zwischen Österreich und Georgien unterzeichnet. Das DBA sieht ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates von 10 % auf Dividenden mit Ermäßigung auf 0 % (mindestens 50 % Beteiligung und Investitionswert von mehr als 2 Mio €) bzw. 5 % (mindestens 10 % Beteiligung und Investitionswert von mehr als 100 000 €) bei Schachteldividenden sowie einen Verzicht auf ein Quellenbesteuerungsrecht auf Zinsen und Lizenzgebühren vor. Für das Entstehen einer Baubetriebsstätte gilt eine Frist von sechs Monaten.

[itn]