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Abgabenordnung | Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Wechsel des Beklagten
Ein Wechsel des Beklagten lässt die örtliche Zuständigkeit des FG unberührt, wenn der neue Beklagte zwar nicht seinen Sitz im Bereich des FG hat, Streitgegenstand jedoch weiterhin die Rechtmäßigkeit des ursprünglich klagebefangenen Verwaltungsakts ist – Abgrenzung zum , BStBl II 2005, S. 101 (). • Hinweis: Die Klin., eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Portugal, hatte im Streitjahr 1998 im Inland Bauleistungen erbracht. Streitig war die Frage der Begründung einer inländischen Betriebsstätte i. S. des Art. 5 DBA-Portugal. Während des Klageverfahrens vor dem FG Münster trat mit Wirkung zum § 20a AO 1977 in Kraft. Nach dieser Vorschrift knüpft die Zuständigkeit für die Ertragsbesteuerung bei Unternehmen, die Bauleistungen i....BStBl I 2002, S. 4BStBl II 2005, S. 101