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FG Hamburg 30.03.2005 V 115/00, NWB direkt 28/2005 S. 7

Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses

Abfindungen sind nur steuerbefreit, wenn sie für die Auflösung eines zum Zahlungsverpflichteten bestehenden entgeltlichen Arbeitsverhältnisses gewährt werden.