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OFD Düsseldorf 28.06.2005 S 3812 - 19 - St 231, NWB direkt 28/2005 S. 11

Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags bei Erwerben von Todes wegen

Als Reaktion auf das hat die OFD Düsseldorf verfügt, dass auch bei einer vorliegenden Verfügung des Erblassers zur Aufteilung des Freibetrags in allen offenen Fällen entgegen R 57 Abs. 6 Satz 5 ErbStR 2003 einen Freibetragsrest nach Maßgabe der BFH-Entscheidung zu verteilen ist.