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Berufsrecht | Anwaltswerbung mit „optimaler Vertretung”
Ist in einer Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei die Angabe über eine „optimale Vertretung” eingebettet in eine Reihe von Sachangaben, kann nach dem Kontext der gesamten Werbeaussage ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot nach § 43b BRAO, § 6 BORA zu verneinen sein (, BB 2005, 1244 mit zustimmender Anmerkung von Henssler).