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Bundesversorgungsgesetz | Dreizehnte KOV-Anpassungsverordnung 2005
Die Dreizehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehnte KOV-Anpassungsverordnung 2005) v. ist im BGBl 2005 I S. 1727 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Geändert wird lediglich der Bemessungsbetrag beim anzurechnenden Einkommen bei Bezug der Ausgleichsrente, der von 25 692 € auf 25 723 € steigt. Eine Anpassung der übrigen Geldleistungen erfolgt aufgrund der ausgebliebenen Rentenanpassung nicht.