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Datenbestände von Berufsträgern geschützt
Nicht selten kommt es vor, dass Steuerfahnder in Steuerstrafverfahren gegen Steuerberater und andere Berufsgruppen sämtliche Computerdateien beschlagnahmen. Diese gängige Praxis hat das jetzt gestoppt: Die Richter sahen in der Durchsuchung und Sicherstellung des vollständigen Datenbestands von Berufsgeheimnisträgern einen „erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung”. Der Zugriff auf den Datenbestand einer Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei beeinträchtige „in schwerwiegender Weise das rechtlich besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen den Mandanten und den für sie tätigen Berufsträgern”. Rechtsanwälte und Steuerberater sowie deren Mandanten seien auch im öffentlichen Interesse auf eine besonders geschützte Vertraulichkeit der Kommunikation angewiesen. Das Urteil schützt insbesondere Mandanten von ins Visier der Steuerfahnder geratenen Steuerberatern und Rechtsanwälten. Wird bei einem Ermittlungsverfahren gegen Berufsgeheimnisträger der gesamte Datenbestand der Kanzlei beschlagnahmt und kommt es dabei zu bewussten oder willkürlichen schwerwiegenden Verfahrensverstößen, kann dies ein Beweisv...