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Nicht zu berücksichtigende Umstände bei Anteilsbewertung
Wie das entschieden hat, kann die Teilentgeltlichkeit der Übertragung von GmbH-Anteilen nach Maßgabe der bestandskräftigen zeitnahen Anteilsbewertungen nach dem Stuttgarter Verfahren festgestellt werden, wenn sich deren Ergebnis nicht als offensichtlich unzutreffend erweist. Besondere Lebensumstände der Gesellschafter, die die Wertfindung mit dem Ziel der Sicherung der Generationennachfolge bestimmt haben, bleiben bei der objektiven Wertbestimmung außer Betracht. Die Bereicherung des Zuwendungsempfängers ist nach dem Willen des Zuwendenden nicht nahezu ausschließlich auf die Erzielung geschäftlicher Vorteile gerichtet, wenn dieser sich krankheitsbedingt von seiner Beteiligung trennen und aus damit zusammenhängenden Sicherungsgeschäften...