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Erteilung von Steuerbescheinigungen
Die OFD Münster stellt in ihrer Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 20/2005 v. fest, dass es mit der derzeitigen Gesetzeslage unvereinbar ist, ausschließlich elektronisch übermittelte Steuerbescheinigungen zur Anrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG zuzulassen. Die Erteilung einer Steuerbescheinigung in elektronischer Form sieht das Gesetz in der geltenden Fassung nicht vor. Ferner spricht § 45a Abs. 5 EStG gegen die Zulässigkeit dieser Übermittlungsmöglichkeit, denn danach sind als besondere Vorsichtsmaßnahme erhöhte Anforderungen an den Aussteller bei der Erstellung von Ersatzbescheinigungen zu stellen. Bei Zulässigkeit der Übermittlung elektronischer Steuerbescheinigungen ginge die Vorschrift des § 45a Abs. 5 EStG ins Leere.