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Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtmitgliedschaft in berufsständischem Versorgungswerk
Die Pflichtmitgliedschaft eines nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführers in einem berufsständischen Versorgungswerk steht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht i. S. des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht gleich, so dass sie nach dem für sich genommen die Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen nicht ausschließen kann. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Pflichtbeiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk können aufgrund ihrer ausdrücklichen gesetzlichen Zuordnung zu den Sonderausgaben nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei den zukünftigen Renteneinkünften berücksichtigt werden.