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BBV 7/2005 S. 4

Teilwertabschreibung eines Darlehens

Nur wenn zweifelhaft ist, ob eine Geldforderung in Höhe des Nennwerts erfüllt werden kann, kommt der Ansatz des niedrigeren Teilwerts in Betracht. Nach dem ist die Teilwertabschreibung eines Darlehens gegenüber einer GmbH auf Null DM unzulässig, wenn die Gesellschaft nicht signifikant überschuldet und zudem gewährleistet ist, dass die GmbH ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wird. Das gilt umso mehr, wenn die Verrechnung der Darlehensforderung mit künftigen Forderungen der GmbH aus Leistungen gegenüber dem Steuerpflichtigen vorgesehen ist.