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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 154/03

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 202 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 918/83 Art. 46

Einfuhr von Zigaretten aus den Kanarischen Inseln

Leitsatz

Die Kanarischen Inseln gehören zum Zollgebiet der Gemeinschaft, es gelten jedoch einfuhrabgabenrechtliche Besonderheiten; verbrauchssteuerrechtlich geltend sie als Drittland. Im Falle einer Einreise aus den Kanarischen Inseln entsteht für mitgeführte Waren zwar kein Einfuhrzoll, allerdings wird die Tabaksteuer auf in größerer Menge eingeführte Zigaretten fällig.

Fundstelle(n):
DAAAB-55959

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