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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 183/04

Gesetze: VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 25 Abs. 1

Rückforderung von Ausfuhrerstattung und Tarifierung von Mozzarella

Leitsatz

Zu der Frage ob ein ausgeführter Käse (Mozzarella) als "nichtgereift" im Sinne der Marktordnungswarenlistennummer 0406 1020 9650 oder als "gereift" im Sinne der Marktordnungswarenlistennummer 0406 9087 9979 anzusehen ist und zu den an die Begründung eines Einreihungsgutachtens der ZPLA zu stellenden Anforderungen.

Fundstelle(n):
LAAAB-55952

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