Keine Lohnsteuerhaftung einer GmbH & Co KG für den bei ihrer Komplementär-GmbH angestellten Geschäftsführer
Leitsatz
Die organisationsrechtliche Übertragung von Zuständigkeiten auf gesetzlicher Grundlage (hier Zusammenlegung von zwei Finanzämtern
durch Zuständigkeitsanordnung gemäß § 17 FVG) bewirkt einen gesetzlichen Beteiligtenwechsel.
Eine GmbH & Co KG haftet nicht für die Lohnsteuer des bei ihrer Komplementär-GmbH angestellten Geschäftsführers.
Die vorläufige Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung obsiegender finanzgerichtlicher Urteile richtet sich weiterhin nach
§§ 151, 155 FGO i.V.m. der Vorschrift § 708 Nr. 10 ZPO, ungeachtet deren Neufassung durch das JuMoG vom (BGBl.
I S. 2198: "Berufungsurteile" statt "Urteile der Oberlandesgerichte"), durch die der Anwendungsbereich nur auf andere letzte
Tatsacheninstanzgerichte erweitert werden sollte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 18/2005 S. 845 DStRE 2005 S. 940 Nr. 16 KAAAB-55948
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