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FG München Urteil v. - 15 K 1871/03

Gesetze: EigZulG § 6AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1

Eigenheimzulage ab 2001

Objektverbrauch

Wirtschaftliches Eigentum

Leitsatz

1. Objektverbrauch tritt jedenfalls dann ein, wenn ein Ehegatte seinen Miteigentumsanteil auf den anderen Ehegatten erst in einem Veranlagungszeitraum überträgt, in dem die Zusammenveranlagungsvoraussetzungen bereits entfallen sind.

2. Ein Ehegatte erwirbt – im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 3 2. Halbsatz des EigZulG (in der für das Jahr 2001 geltenden Fassung) – den Miteigentumsanteil des von ihm getrennt lebenden anderen Ehegatten an einer Wohnung nicht dadurch, dass er die Wohnung mit Einverständnis des anderen Ehegatten allein oder mit seinem neuen Lebenspartner bewohnt und die laufenden Kosten der Wohnung trägt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAB-55928

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