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FG Baden-Württemberg 06.04.2005 13 K 87/02, NWB direkt 27/2005 S. 10

Keine Bindung des Finanzamts an Feststellung der Erstzulassung

Nicht zu den Besteuerungsgrundlagen technischer Art i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG gehören die Angaben der Zulassungsbehörde zum Tag der Erstzulassung, so dass die diesbezüglichen Angaben der Zulassungsbehörden das Finanzamt nicht binden.