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FG Düsseldorf 19.01.2005 7 K 3138/04 GE, NWB direkt 27/2005 S. 9
Wirtschaftliche Einheit und Gesamthandseigentum
Eine aufgrund einheitlicher Planung errichtete geschlossene Wohnanlage, bei der sich getrennte Gebäude um einen Innenhof gruppieren, kann aufgrund Gesamtbetrachtung der für einen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang des Gebäudekomplexes sprechenden Anhaltspunkte als eine mehrere Grundstücke umfassende wirtschaftliche Einheit behandelt werden, für die im Falle der Aufteilung des hieran bestehenden Gesamthandseigentums Steuerbefreiung zu gewähren ist.S. 10