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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 8

Schenkung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Aber nicht mittelbar

Sabine Gregier

Nach § 13a ErbStG gelten der Freibetrag in Höhe von 225 000 € sowie der verminderte Wertansatz von 65 v. H. für die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft, wenn der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der Gesellschaft zu mehr als einem Viertel unmittelbar beteiligt war. Der BFH stellt in einer neueren Entscheidung klar, dass auch für mittelbare Schenkungen nichts anderes gilt.

Sachverhalt

Der Kläger erhielt von seinem Vater eine Geldsumme zweckgebunden zum Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile einer GmbH von dem bisherigen Alleineigentümer, einem Dritten, zugewandt. In dem Vertrag zwischen Vater und Sohn war ein Passus enthalten, dass § 13a ErbStG in Anspruch genommen werden sollte. Das Finanzamt versagte in dem Schenkungsteuerbescheid den beantragten Freibetrag sowie den gemilderten Wertansatz. Nach erfolglosem Einspruch hat der Sohn Klage beim FG Münster eingelegt.

Kein Erfolg beim FG Münster . . .

Auch das FG Münster hat die Klage zurückgewiesen, da es wie das Finanzamt der Auffassung war, dass die vom Kläger erworbenen GmbH-Anteile nicht zum nach § 13a ErbStG begünstigten Vermögen gehören. Dass der Schenker an der Gesellschaft unmittelba...