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Schlussbilanzerstellung und Gewinnrealisierung bei Betriebsaufgabe
BFH klärt wichtige Fragen bei der zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe
Bei einer über einen längeren Zeitraum erstreckten Betriebsaufgabe ist eine Aufgabebilanz zum Zeitpunkt der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit zu erstellen. Der Aufgabegewinn ist unabhängig davon in einem späteren Veranlagungszeitraum zu erfassen, wenn der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einer wesentlichen Betriebsgrundlage erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Aufgabebilanz bei tatsächlicher Betriebsbeendigung
Eine Betriebsaufgabe und keine Betriebsveräußerung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige entsprechend seinem Entschluss, die betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb aufzulösen, durch einzelne Maßnahmen, die im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebes an verschiedene Erwerber veräußert, oder in das Privatver- S. 5mögen überführt. Der Gesetzgeber verlangt bei Aufgabevorgängen die Erstellung einer Aufgabebilanz, ohne jedoch den Zeitpunkt der Aufgabe zu bestimmen. Der BFH stellt in seiner Entscheidung nun klar, dass dabei auf die tatsächliche Beendigung der betrieblichen Tätigkeit abzustellen ist. Die steuerlichen Folgen der Betriebsaufgabe können nicht durch e...