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BAG 23.02.2005 10 AZR 672/03, NWB 27/2005 S. 220

Altersteilzeit | Rückabwicklung von Ansprüchen aus vorzeitig beendeter Altersteilzeit in der Insolvenz

Wird ein Altersteilzeitverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers vorzeitig einvernehmlich beendet und rückabgewickelt, so sind restliche Vergütungsansprüche für die in der Zeit vor Insolvenzeröffnung geleistete Arbeit bloße Insolvenzforderungen i. S. von § 38 InsO ().