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Erbschaftsteuer | Nachversteuerungstatbestand des § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a. F.
Nach dem NWB XAAAB-55653 tritt der Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a. F. unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde; eine teleologische Reduktion des Nachversteuerungstatbestands kommt insoweit nicht in Betracht. – Anmerkung: Die zu § 13 Abs. 2a ErbStG a. F. ergangene Entscheidung hat auch für die zurzeit geltende Folgeregelung in § 13a ErbStG Bedeutung (§ 13a Abs. 5 ErbStG). Der BFH lehnt eine teleologische Reduktion des Gesetzeswortlauts ab und fordert im Fall jedweder Veräußerung, Aufgabe und Einstellung des Betriebs bzw. Mitunternehmeranteils in der fünfjährigen Behaltefrist die Versagung der Steuervergünstigungen und die Nachversteuerung. Ob der Steuerpflichtige Einfluss auf den steuerschädlichen Vorgang hat, hält der Senat ...BStBl 2004 II S. 747