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Zumutbare Arbeit beim Bezug von Arbeitslosengeld II
Der neue Kriterienkatalog nach Hartz IV
Zur Umsetzung der Empfehlungen der Hartz-Kommission hat der Gesetzgeber das am in Kraft getretene Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) geschaffen. Es regelt die neu konzipierte Grundsicherung für Arbeitsuchende und basiert auf den Grundsätzen des Forderns und Förderns. Als Grundsatznorm des Forderns statuiert § 2 SGB II die Mitwirkungsobliegenheiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Gegenstand der nachfolgenden Erörterungen ist die zentrale Vorschrift des § 10 SGB II, die detailliert regelt, welche Arbeiten dem Hilfebedürftigen zumutbar sind. Mit dieser Vorschrift konkretisiert das Gesetz den Grundsatz des Forderns.
I. Im Spannungsfeld zwischen Fordern und Fördern
Mit dem SGB II will der Gesetzgeber die Motivation der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beeinflussen und auf diese Weise die Arbeitslosigkeit bekämpfen. Fordern und Fördern als Leistung und Gegenleistung bestimmen das Grundkonzept der neuen Regelungen. Die andauernde dramatisch hohe Zahl von Arbeitslosen soll mit Hilfe der neuen Regeln nachhaltig gesenkt werden. Es fällt auf, dass das Gesetz offensichtlich die hohe Arbeitslosigkeit der Ebene der Arbeitslosen zuordnet und nicht der Arbeitsmarktsituation. Stimmig wär...