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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1202/99

Gesetze: EStG § 3b

Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen

Leitsatz

Die Steuerbefreiungsvorschrift für Nachtzuschläge nach § 3b EStG setzt eine neben dem Grundlohn gesonderte Zahlung für tatsächlich geleistete Nachtarbeit voraus. Es genügt nicht, wenn ein für die geschuldete regelmäßige Arbeitszeit gezahltes Gehalt nur rechnerisch in Grundlohn und Zuschläge aufgeteilt wird, und zwar selbst dann nicht, wenn die tatsächlich erbrachten Nachtarbeitsstunden auf der Grundlage von Einzelaufstellungen feststehen.

Fundstelle(n):
CAAAB-55608

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