Zweites Arbeitsverhältnis auch bei Tätigkeit eines Kommunalbeamten in von Stadt beherrschter Gesellschaft möglich
Leitsatz
Zum lohnsteuerlichen Begriff des Arbeitgebers i.S. des § 38 Abs. 1 EStG.
Die Übernahme des Geschäftsführeramtes kann unselbstständiger Bestandteil eines Arbeitsvertrages sein, wenn ein Angestellter
des herrschenden Unternehmens im Konzern unter Fortführung des Anstellungsverhältnisses die Leitung eines abhängigen Konzernunternehmens
übernimmt.
Bezieht ein Arbeitnehmer Arbeitslohn von verschiedenen Arbeitgebern, ist von jedem gesondert Lohnsteuer einzubehalten.
Übernimmt ein Kommunalbeamter auf Lebenszeit im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit die Position des zweiten Geschäftsführers
einer GmbH, an der die Kommune, bei der der Beamte beschäftigt ist, zu 80% beteiligt, so ist hinsichtlich des Vertragsverhältnisses
zwischen dem Beamten und der GmbH von einem zweiten Dienstverhältnis auszugehen. Denn die Kommune kann nicht unmittelbar aufgrund
ihrer Mehrheitsbeteiligung auf die Position des Geschäftsführers einwirken, weil dieser aufgrund seiner gesetzlichen Stellung
ausschließlich berufen ist, Handlungen zum Wohle der Gesellschaft vorzunehmen.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1002 Nr. 17 INF 2005 S. 483 Nr. 13 FAAAB-55552
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