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Keine zusätzliche Gewährung des Werbungskosten-Pauschbetrags neben gleichartigen Betriebsausgaben
Die gleichzeitige Geltendmachung des Werbungskostenpauschbetrags und von gleichartigen Betriebsausgaben ist ausgeschlossen, da die Ausgaben für Bürobedarf, Fachliteratur usw. nur einmal anfallen. Insoweit erhöhte das FG Köln den Gewinn eines Rechtsanwalts, der sowohl nichtselbständige als auch freiberufliche Einkünfte erzielte (nrkr. , BFH-Az.: IV R 16/05, EFG 2005 S. 777).