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Anwendung der Sachbezugsverordnung auch bei ortsüblich niedrigerer Miete
Die höheren Werte der SachbezVO für die Zimmervermietung sind auch dann anzuwenden, wenn die von den Arbeitnehmern gezahlte niedrigere Miete marktgerecht ist. Die Differenz zwischen der gezahlten und der sich aus der SachbezVO ergebende Miete ist als Sachbezug lohnsteuerpflichtig (nrkr. , BFH-Az.: VI R 74/04, EFG 2005 S. 784).