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Durchlaufende Posten
++ Kernaussagen ++Durchlaufende Posten sind Einnahmen und Ausgaben im Namen und für Rechnung Dritter, die sich nicht auf den Gewinn auswirken. Sie sind keine Betriebseinnahmen oder -ausgaben i. S. des EStG und kein Leistungsentgelt i. S. des UStG. In der Bilanz müssen noch nicht abgewickelte durchlaufende Posten erfolgsneutral dargestellt werden.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Wesen der durchlaufenden Posten | II. | Buchung | ||
• | Definition | • | Buchung
bei Einnahme/Ausgabe | ||
• | Auswirkungen auf den
Jahresabschluss | • | Abschluss- und Eröffnungsbuchungen |
I. Wesen der durchlaufenden Posten
1. Definition
Bei den durchlaufenden Posten handelt es sich um Einnahmen und Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt oder verausgabt werden, d. h. um Fremdgelder (§ 4 Abs. 3 Satz 2 EStG). Die Beträge gehen im Betrieb ein und werden in gleicher Höhe an einen Dritten weitergegeben, ohne den eigentlichen Betriebszweck zu berühren. Sie sind keine Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben. Sie sind kein Leistungsentgelt i. S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG. Typische durchlaufende Posten sind z. B.
Gerichtskostenvorschüsse, die ein Rechtsanwalt als Vertreter seiner Mandanten von diesen vereinnahmt und dann an das Ger...