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BBK Nr. 13 vom Seite 583 Fach 3 Seite 1314

Freie Mitarbeit der Bilanzbuchhalter beim Steuerberater

Praxishinweise zur neuen Kooperation von Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern

von Nadja Hügle-Ginster, Meckenheim
++ Kernaussagen ++

Seit dem dürfen Steuerberater auch solche Personen als freie Mitarbeiter beschäftigen, die selber nicht Steuerberater sind. Voraussetzung ist, dass die freien Mitarbeiter fachlich weisungsgebunden sind. Um Problemen mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des Vertragsverhältnisses von vornherein zu begegnen, ist eine saubere Gestaltung des Arbeitsverhältnisses unerlässlich. Auch für das Thema Werbung und Zulassung zur Steuerberater-Prüfung ergeben sich Konsequenzen.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Rechtsentwicklung
Ist eine besondere Vertragsgestaltung sinnvoll?
II.
Praktische Auswirkungen
Werbung durch selbständige (Bilanz-)Buchhalter
III.
Einzelfragen•   I. S. der Sozialversicherung kein abhängiges Arbeitsverhältnis
Zulassung selbständiger Bilanzbuchhalter zur StB-Prüfung
IV.
Ausblick

I. Rechtsentwicklung der Zusammenarbeit von Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern

Seit dem ist die freie Mitarbeit bei Steuerberatern auch solchen Personen erlaubt, die nicht selber Steuerberater sind. Vorausgegangen war eine lange Jahre währende Diskussion zwischen den Berufsorganisationen über dieses Thema. Bis zur Verabschiedung der Berufs...