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Sozialhilfe | Neue Regelsätze zum
Die Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe im Land Nordrhein-Westfalen v. ist im GVBl NRW 2005, 612 bekannt gemacht worden und tritt zum in Kraft. Danach betragen die monatlichen Regelsätze in der Sozialhilfe für die Zeit vom bis zum für den Haushaltsvorstand und Alleinstehende 345 €, für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 207 € und für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres 276 €.