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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 365/2001

Gesetze: EStG § 50c Abs. 1 Satz 1, GewStG § 9 Nr. 2a

Zur Anwendung des § 50c EStG auf die Ermittlung des Gewerbeertrags

Leitsatz

Die Vorschrift des § 50c EStG ist auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAB-55206

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