Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 5026/03 Z

Gesetze: KN 2106 KN 3004 ZK Art. 12 VO (EG) Nr. 1777/2001

Tarifierung von Husten- und Bronchialtee

Leitsatz

  1. Ein Husten- und Bronchialtee ist nicht als Arzneimittel, sondern als Lebensmittelzubereitung einzureihen, wenn Grundlage des Tees weder eine chemisch definierte Substanz oder Substanzgruppe noch ein Pflanzenextrakt als aktive Wirkstoffe, sondern nur eine genau definierte und dosierte Mischung von Pflanzenteilen ist.

  2. Der Hinweis auf die Wirkung gegen Erkältungskrankheiten und die enthaltenen Pflanzenteile auf der Verpackung beinhaltet zudem nicht die erforderlichen Angaben zu spezifischen Krankheiten und Wirkstoffkonzentration.

Fundstelle(n):
IAAAB-55204

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen