Beteiligung eines erst beigetretenen Kommanditisten an Verlusten, die erst durch dessen Beitritt in Folge der Passivierung
von nunmehr zurückzuzahlenden Verbindlichkeiten entstehen
Leitsatz
1. Einnahmen i.S.d. § 5 Abs. 2 a EStG sind sämtliche Wertzugänge unabhängig davon, ob sie durch den Betrieb veranlasst sind.
Hierzu zählen sowohl Einlagen als auch Betriebseinnahmen.
2. Können erst im Zeitpunkt der Aufnahme eines weiteren Kommanditisten die in Höhe seiner Kapitaleinlage bestehenden Verbindlichkeiten
einer KG aus einem Darlehen und aus Inhaberschuldverschreibungen gem. § 5 Abs. 2a EStG passiviert werden, da erst mit Zahlung
der Einlage die Rückzahlungsbedingung des Darlehens bzw. der Inhaberschuldverschreibungen eintreten, ist der der KG in Höhe
der geleisteten Einlage entstehende Verlust auch dem beigetretenen Kommanditisten entsprechend seiner Kapitalbeteiligung zuzurechnen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 776 Nr. 13 EFG 2007 S. 906 Nr. 12 OAAAB-55186
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