Grunderwerbsteuerbarkeit der aus der Ausübung eines Rechts zur Benennung von Grundstückskäufern gefolgerten Abtretung eines
Grundstückskaufangebots
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Wird einem Bauherrn von einer Kommune ein Grundstück zum Kauf angeboten, für das er eine Baugenehmigung zur Errichtung von
vier Reihenhäusern erhält und verkauft die Kommune die Grundstücke auf Anfrage des Bauherrn direkt an die von ihm benannten
Reihenhausinteressenten, ist von einer der Grunderwerbssteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 bzw. 7 GrEStG unterliegenden Abtretung
des Kaufangebots auszugehen, weil der Bauträger die Befugnis erlangt hat, über das Grundstück seiner Substanz nach zu verfügen
und es in Verfolgung eigener Interessen zu verwerten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAB-55184
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