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NWB direkt Nr. 25 vom Seite 7

Kindergeld trotz zahlungskräftigem Nachwuchs

Sozialversicherungsbeiträge absetzbar

Gabriele Stein

Eltern volljähriger Kinder können nach dem mit Nachzahlungen rechnen. Denn für die Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern im Familienleistungsausgleich sind die Einkünfte des Kinds nunmehr um Sozialversicherungsbeiträge zu mindern. Anwendung der Entscheidung in allen noch offenen Fällen.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eines Kinds ändert sich einiges. Zu diesem Zeitpunkt haben viele volljährige Kinder nicht nur ihren Führerschein in der Tasche, sie rufen regelmäßig auch die Familienkasse auf den Plan. Denn mit Eintritt der Volljährigkeit stellt die Familienkasse in der Regel Kindergeldzahlungen ein: je 154 € monatlich für die ersten drei Kinder, ab dem vierten Kind 179 €. Doch in den meisten Fällen lohnt es sich, einen Antrag auf Weiterzahlung der Leistung zu stellen. So können grundsätzlich auch Eltern volljähriger Kinder Kindergeld erhalten.

Voraussetzung dafür ist neben dem Absolvieren einer schulischen, beruflichen oder universitären Ausbildung, dass das Jahreseinkommen der Kinder unter dem Existenzminimum von derzeit 7 680 € liegt. Übersteigen die Einkünfte und Bezüge des Kinds diesen Betrag, entfällt der Kindergeldanspruch für das ...