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Quo vadis Erbschaftsteuer?
Die neuen ErbSt-Gesetzentwürfe
Seit dem Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des derzeitigen Erbschaftsteuergesetzes im Jahre 2002 waren Änderungen im Bereich der Erbschaftsteuer abzusehen. Nachdem bereits im letzten Jahr Schleswig-Holstein einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt hat, gibt es nun zwei weitere Gesetzesvorschläge zur Änderung des Erbschaftsteuerrechts.
Warum gleich zwei Gesetzentwürfe?
Die Bundesregierung hat Anfang Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge beschlossen und den Gesetzesentwurf dem Bundesrat zugeleitet. Parallel dazu hat auch die bayerische Landesregierung dem Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt und beantragt, diesen in den Bundestag einzubringen. Obwohl der Entwurf der Bundesregierung auf dem bayerischen Entwurf beruht, unterscheiden sich die beiden Entwürfe in einigen Punkten. Ein aus finanzpolitischer Sicht entscheidender Unterschied ist, dass in dem Entwurf der Bundesregierung keine Gegenfinanzierung vorgesehen ist, während der bayerische Entwurf einen Vorschlag enthält: Danach soll der Ausfall der Erbschaftsteuer durch die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils beim Anteilseigner für Ausschüttungen der Kapitalgesellschaf...