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Treu und Glauben bei der Besteuerung von Kleinunternehmern
Ein Unternehmer, der durch die entsprechenden Eintragungen in der Umsatzsteuerjahreserklärung zu erkennen gegeben hat, auf die Behandlung als Kleinunternehmer nicht verzichten zu wollen, ist wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens gehindert, nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für den Veranlagungszeitraum des Leistungsbezugs unter Vorlage ordnungsgemäßer Eingangsrechnungen nachträglich den Vorsteuerabzug zu beanspruchen.S. 10