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BGH 23.03.2005 XII ZB 13/05, NWB 25/2005 S. 202

Unterhaltsrecht | Prozesskostenvorschuss für volljährige Kinder

Eltern schulden in entsprechender Anwendung des § 1360a Abs. 4 BGB auch ihren volljährigen Kindern einen Vorschuss für die Kosten eines Rechtsstreits in persönlichen Angelegenheiten, wenn die Kinder wegen der Fortdauer ihrer Ausbildung noch keine eigene Lebensstellung erreicht haben (). Die seit langem in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage (vgl. , DStZ 1997, 791) schließt der BGH durch entsprechende Anwendung des § 1360a Abs. 4 BGB jedenfalls für den Fall, wenn die Situation des bedürftigen volljährigen Kindes derjenigen eines unterhaltsberechtigten Ehegatten vergleichbar ist.