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Außensteuer | Vertragsverletzungsverfahren bezüglich § 6 AStG
Die EU-Kommission hat – wegen der Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse wesentlicher Beteiligungen bei einem Wegzug aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU oder des EWR – gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Im Hinblick darauf soll § 6 AStG geändert werden. Gemäß NWB PAAAB-54905 gilt für die Anwendung des § 6 AStG bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Folgendes: Die Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum des Wegzugs ist unter Einbeziehung der nach § 6 Abs. 1 AStG entstandenen Steuer festzusetzen. Gleichzeitig ist abweichend von § 6 Abs. 5 AStG die nach § 6 Abs. 1 AStG entstandene Steuer von Amts wegen zu stunden. Entsprechendes gilt im Fall des § 6 Abs. 3 Nr. 2 AStG, wenn der Steuerpflichtige aufgrund der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit einem Mitglieds...