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Abgabenordnung | Beginn der Einspruchsfrist bei mündlich erteiltem Abgabenbescheid
Das NWB QAAAB-54893 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Bei mündlich bekannt gegebenen Verwaltungsakten beginnt die einmonatige Einspruchsfrist auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung zu laufen. (2) Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr ist die mündliche Mitteilung des Abgabenbetrags eine i. S. des Art. 221 Abs. 1 ZK geeignete Mitteilungsform. (3) § 29a ZollV findet in § 28 Abs. 1 ZollVG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage.