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FG Köln Urteil v. - 9 K 1425/00 EFG 2005 S. 1137 Nr. 14

Gesetze: ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1

Erbschaftsteuer:

Geltendmachen eines Pflichtteils

Leitsatz

Der Pflichtteilsberechtigte macht seinen Pflichtteil i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geltend, wenn er ein ernstliches Erfüllungsverlangen an den Erben richtet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBV-Kurznachricht Nr. 8/2005 S. 7
DB 2005 S. 1769 Nr. 33
EFG 2005 S. 1137 Nr. 14
MAAAB-54796

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