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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 3/2002

Gesetze: UStG 1991 § 2 Abs. 3 Satz 1, UStG 1991 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 6. EG-RL Art. 4 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2

Zum Recht auf Vorsteuerabzug einer Kommune bei der Planung eines Gemeinschaftshauses

Leitsatz

Maßnahmen zur Vorbereitung der kommunalen Entscheidung über die Errichtung eines gemeindlichen Gemeinschaftshauses zum Zweck der Vereinsförderung gehören zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung und damit zum hoheitlichen Bereich der Gemeinde.

Ausgaben, die im Zusammenhang mit dieser politischen Entscheidung stehen, wie etwa die Kosten für eine Besichtigungsfahrt zu einem Vergleichsobjekt, sind daher nicht einem etwa geplanten Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen und berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

Fundstelle(n):
PAAAB-54782

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