Keine Haftung, wenn eine nach den steuerrechtlichen Vorschriften gebotene Steuerzahlung gleichzeitig eine nach den insolvenzrechtlichen
Vorschriften der §§ 130 ff. InsO anfechtbare Handlung darstellt
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Geschäftsführer einer GmbH wegen pflichtwidriger Nichtabführung angemeldeter Lohnsteuern
nach § 69 AO insoweit in Haftung zu nehmen ist, als Anmeldungszeiträume des anfechtungsrechtlich erheblichen Dreimonatszeitraums
des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO betroffen sind (Anschluss an ).
2. Nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 2 InsO ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen
Zahlungspflichten zu erfüllen. Dabei ist nach der neuen Insolvenzordnung lediglich auf die fälligen Zahlungsverpflichtungen
abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1091 Nr. 14 LAAAB-54766
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