Eigenheimzulage bei Dachgeschossausbau als erstem Objekt und Anbau eines Wintergartens innerhalb des Förderzeitraums für das
erste Objekt
Leitsatz
Kann für einen Dachgeschossausbau wegen Erreichens der Höchstbeträge nach § 9 Abs. 6 EigZulG nur im ersten Jahr des Förderzeitraums
eine Zulage gewährt werden und beträgt die Zulage in den folgenden sieben Jahren deswegen 0 EUR, so kann ein weiterer Ausbau
oder eine anderweitige Erweiterung (hier: Anbau eines Wintergartens) in den sieben Jahren als weiteres eigenheimzulagerechtliches
„Objekt” behandelt und dafür nochmals Eigenheimzulage beantragt werden, sofern noch kein Objektverbrauch eingetreten ist.
Die Ausschlussregelung für eine gleichzeitige Doppelförderung von zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte von Ehegatten
(§ 6 Abs. 1 S. 2 EigZulG) kommt insoweit nicht zur Anwendung.
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 8/2005 S. 5 EFG 2005 S. 1526 Nr. 19 GAAAB-54759
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