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Rabattfreibetrag bei der Vermietung von Dienstwohnungen (§ 8 Abs. 3 EStG)
Kann eine Hausmeisterwohnung auch an Dritte vermietet werden, ist der Rabattfreibetrag anzuwenden, wenn der Arbeitgeber zumindest in gleichem Umfang an Dritte vermietet. Das FG hat zu prüfen, ob bei der Berechnung ggf. aufgrund von Zugangsbeschränkungen oder Nutzungsbeeinträchtigungen Abschläge gerechtfertigt sind (). ▶ Anmerkung von RiFG Bernd Rätke, Berlin: Der Kläger war als Schulhausmeister bei einer Stadt angestellt und nutzte eine Dienstwohnung gegen eine verbilligte Miete. Der BFH sieht in dem Mietvorteil einen Sachbezug, da die Wohnungsüberlassung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt ist. Weder der Charakter der Wohnung als „Dienstwohnung” noch eine etwaige Residenzpflicht de...