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Die Europa-AG
Neue Rechtsform für europäische Unternehmen
++ Kernaussagen ++In den Mitgliedstaaten der EU tätige Unternehmen können seit dem eine neue Rechtsform wählen: die Societas Europaea, kurz: SE, oder auch Europa-AG. Diese Gesellschaftsform soll im internationalen Wettbewerb insbesondere wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Statt des bisher regelmäßig erforderlichen Aufbaus eines Netzes von Tochtergesellschaften, für die unterschiedliche nationale Vorschriften gelten, können die Unternehmen sich jetzt rechtlich einheitlich organisieren. Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge der gesetzlichen Regelungen im SE-Ausführungsgesetz (SEAG) – einschließlich der Besonderheiten bei der Mitbestimmung durch das SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) – dar.
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Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Einführung | • | Das monistische System | ||
II. | Die Gründung einer SE | • | Das
dualistische System | ||
III. | Aufbau der SE | IV. | Regelungen zur Mitbestimmung der
Arbeitnehmer | ||
• | Allgemeines |
I. Einführung
Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)” vom (BGBl I S. 3675) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Societas Europaea (SE) geschaffen. Grundlage der Regelungen sind zwei EU-Bestimmungen aus dem Jahr 2001: die Verordnung übe...