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Versendungslieferung: inländischer Lieferort bei Drittlands-Abgangsort
Bei einer Lieferung mit Abgangsort aus einem in einem Drittlandsgebiet gelegenen Logistikzentrum handelt es sich trotzdem um eine Lieferung mit inländischem Lieferort, wenn die Gegenstände bei einer Beförderungs- oder Versendungslieferung aus dem Drittland ins Inland gelangen und der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. In diesem Fall verlegt die Vorschrift des § 3 Abs. 8 UStG als lex specialis zu § 3 Abs. 6 UStG den Lieferort in das Inland.