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FG Hamburg 11.02.2005 V 124/02, NWB direkt 24/2005 S. 3
Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
Kein notwendiges Betriebsvermögen ist gegeben, wenn eine private Zweckbestimmung nicht ausgeschlossen werden kann. Für die Prüfung der betrieblichen Eignung gewillkürten Betriebsvermögens ist auf den Buchungszeitpunkt abzustellen.