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FG Hessen 03.03.2005 6 V 2883/04, NWB direkt 24/2005 S. 3

Haftung eines GbR-Gesellschafters für Steuerschulden der Gesellschaft

Die Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Steuerschulden der Gesellschaft ist verschuldensunabhängig. Es kommt dabei weder auf die Beteiligungsquote an der Gesellschaft noch auf den Umfang der Mitwirkung an unternehmerischen Entscheidungen an.